Alles, was Sie über Kfz-Wartung und Fahrzeugsicherheit wissen möchten.
Wartung & Ölservice
In der Regel alle 10.000–15.000 km oder einmal jährlich. Bitte beachten Sie die Herstellervorgaben in Ihrem Serviceheft. Bei häufigem Kurzstreckenbetrieb empfehlen wir kürzere Intervalle.
Versäumte Inspektionen können zu erhöhtem Verschleiß, Garantieverlust und im schlimmsten Fall zu Motorschäden führen. Außerdem kann ein lückenhaftes Serviceheft den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich mindern.
Reifen & Saisonwechsel
Bei winterlichen Fahrbedingungen (Schnee, Eis, Matsch) sind Winterreifen oder Schneeketten in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt kein fixes Datum, aber die Faustregel "Oktober bis Ostern" hat sich bewährt.
Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) sind in Österreich auch bei winterlichen Bedingungen zugelassen. Sie bieten jedoch nicht die gleiche Winterperformance wie dedizierte Winterreifen. Für alpine Strecken empfehlen wir Winterreifen.
§57a & Überprüfung
Für PKW ist die §57a-Begutachtung alle zwei Jahre vorgeschrieben. Das Datum ist auf der Begutachtungsplakette (Pickerl) vermerkt. Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihren nächsten Termin.
Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung. Schwere Mängel müssen vor der Weiterfahrt behoben werden. Wir führen die notwendigen Reparaturen direkt bei uns durch und stellen anschließend die Plakette aus.
Österreich & Fahrzeugsicherheit
Warndreieck, Verbandskasten (ÖNORM V 5101), Warnweste und bei winterlichen Bedingungen Winterreifen oder Schneeketten. Wir prüfen bei jeder Inspektion, ob Ihre Pflichtausrüstung vollständig und gültig ist.